Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
Durch die Coronakrise sind viele Menschen verunsichert, ob sie in dieser Situation noch ihre ärztliche verordnete Physiotherapie wahrnehmen dürfen oder nicht.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, Stand 25.03.20, kann folgendes gesagt werden:
„Gemäss Art.6 Abs. 3 li. m COVID-19-Verordnung 2 darf der Physiotherapeut sämtliche ärztliche abgeordnete physiotherapeutische Leistungen erbringen.“
Laut Zitat von Pascal Strupler Direktor Bundesamt für Gesundheit (BAG):
„Die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen haben das Ziel, das Übertragungsrisiko des Coronavirus in der Bevölkerung zu vermindern. Daher sind die Gesundheitseinrichtungen generell dazu verpflichtet, in der aktuellen Situation auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) zu verzichten (Art.10a Abd.2 COVID-19 Verordnung 2). Zum einen sollen damit Menschenansammlungen vermieden werden (z.B. in Wartezimmern), zum anderen die verfügbaren Ressourcen (Personal, Infrastruktur, Heilmittel und Verbrauchsmaterial) geschont werden.
Als nicht dringend gelten namentlich Eingriffe, die zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass bei der betroffenen Person über geringe physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen hinausgehende Nachteile zu erwarten sind und solche, die überwiegend oder vollständig ästhetischen Zwecken, der Steigerung der Leistungsfähigkeit oder dem Wohlbefinden dienen (Art.10 a Abs. 3 COVID-19-Verordnung2)“
Mit anderen Worten:
„Behandlungen sind dann angezeigt, wenn der Behandlungsstart zu einem späteren Zeitpunkt, zu mehr als «geringen» physischen und psychischen Beschwerden und Beeinträchtigungen führt.“
In diesem Sinne, führen wir von MOBIL IM DOMIZIL Physiotherapie Worch alle Therapien die unter diese Definition fallen auch weiterhin durch.
Stephan Worch